Beglaubigungen übersetzen

Beglaubigte Übersetzungen

Durch beeidigte Übersetzer

Amtlich beglaubigte Übersetzung für Geschäftskunden

Übersetzungen beglaubigen lassen

Wir können für Sie beglaubigte Übersetzungen juristischer oder amtlicher Dokumente wie Handelsregisterauszüge, Urkunden, Patente, Zeugnisse und Diplome organisieren und setzen dafür in Deutschland beeidigte und bestellte Übersetzer ein.

Die so beglaubigten Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden akzeptiert. Unsere Übersetzer haben bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen Eid abgelegt. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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Beglaubigungsservice nur für Geschäftskunden
Beglaubigte Übersetzungen in vielen Handelssprachen

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Besondere Anforderungen an die Beglaubigung von Übersetzungen

Amtlich beglaubigte Übersetzungen - Was ist zu beachten?

Spezielle Anforderungen an beglaubigten Übersetzungen

Was sind die wichtigsten Punkte, die man bei einer beglaubigten Übersetzung beachten soll? Man kann unterschiedliche Vorlagen beglaubigen lassen: Ein Original, eine beglaubigte Fotokopie oder eine einfache Fotokopie. Die Beglaubigungsformel muss die Art der Vorlage erwähnen.

Alle Stempel und Zusätze (wie Beglaubigungsvermerke, Apostille, handschriftliche Zusätze usw.) werden übersetzt. Wenn der Übersetzer etwas auslassen muss, muss er diese Auslassungen ausdrücklich erwähnen. Sollte eine Unterschrift oder eine handgeschriebene Textpassage unleserlich sein, fügt der Übersetzer den Zusatz „unleserlich“ in seine Übersetzung ein.

Anmerkungen des Übersetzers stehen an der entsprechenden Stelle im Dokument oder als Fußnote und sind mit dem Zusatz „Anm. d. Übers.“ gekennzeichnet. Diese Anmerkungen kommen bei Auffälligkeiten im Originaldokument oder bei der Übersetzung besonderer Inhalte, Benennungen, Fachbegriffe oder Konzepte in Frage, für die es keine 100%ige Entsprechung in der Zielsprache gibt.

Am Schluss der Übersetzung kommt die Beglaubigungsformel. Sie lautet: „Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (bzw. Teilübersetzung) des mir vorgelegten Originals (bzw. beglaubigten Fotokopie, unbeglaubigten Fotokopie) – wird hiermit beglaubigt.“ Dasselbe gilt sinngemäß, wenn die Übersetzung in eine Fremdsprache läuft.

Danach kommen Ort und Zeitpunkt der Erstellung der Übersetzung. Der beglaubigende Übersetzer druckt sein Dienstsiegel ab und unterschreibt.

In besonderen Fällen können wir für Sie die beglaubigte Übersetzung noch zusätzlich notariell beglaubigen lassen. Der Notar beglaubigt die Unterschrift des Übersetzers und bescheinigt auch, dass dieser öffentlich bestellt ist.

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Unsere Leistungen für Sie:

FAQ
Diese Fragen werden häufig im Zusammenhang mit beglaubigten Übersetzungen gestellt
Wer darf beglaubigen?

Damit die Beglaubigung anerkannt wird, muss der Übersetzer eine Reihe von Formalien einhalten. Zuerst einmal darf nicht jeder beglaubigen. Nur in Deutschland beeidigte und bestellte Übersetzer dürfen in Deutschland beglaubigen. Sie haben bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt. Das Landgericht hat sie auf Ihre Qualifikation für die jeweilige Zielsprache hin geprüft und anschließend vereidigt. Diese Übersetzer dürfen Übersetzungen von Dokumenten nur für die Sprachkombination beglaubigen, für die sie zugelassen sind, auch wenn sie weitere Sprachen beherrschen. Jedes Landgericht führt ein Verzeichnis der in seinem Bereich zugelassenen Urkundenübersetzer.

Was passiert, wenn die beglaubigte Übersetzung aus mehreren Blättern besteht?

Die beglaubigte Übersetzung muss zusammengefügt werden, wenn sie auf mehrere Blätter verteilt ist. Dazu können Sie die Ecken der Blätter falten und heften oder sie mit Heftfaden zusammennähen. Dadurch wird verhindert, dass später Seiten hinzugefügt oder entfernt werden können.

Was ist eine Apostille und wann wird sie verwendet?

In manchen Situationen wird die Übersetzung eines offiziellen Dokuments im Ausland nur anerkannt, wenn das Dokument mit einer Apostille versehen ist. Eine Apostille ist eine Überbeglaubigung. Die Funktion der Apostille (gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961) ist:

  • die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift der Person, die das Dokument ausstellt.
  • die Bestätigung der Echtheit des Siegels des beeidigten Übersetzers
  • die Bestätigung der Befugnis des Unterzeichners zur Ausstellung des Dokuments.
Darf der beeidigte Übersetzer Schreibfehler korrigieren?

Schreibfehler im Ausgangstext dürfen ignoriert werden, solange sie den Sinn nicht verändern. Bei speziellen Begriffen wie Orts- oder Personennamen muss der Übersetzer jedoch auf den Fehler hinweisen, gegebenenfalls mit der korrekten Schreibweise. Wenn der Übersetzer inhaltliche Fehler im Dokument feststellt, sollte er dies angemessen kennzeichnen, etwa durch eine Fußnote, um Missverständnisse zu vermeiden.

Beglaubigungsservice

Welche Texte werden beglaubigt?

Zu den Texten, die wir regelmäßig beglaubigen zählen:

Gerichtsbezeichnungen Deutsch - Englisch - Französisch

DeutschEnglischFranzösisch
AmtsgerichtLocal CourtTribunal cantonal
LandgerichtRegional CourtTribunal régional

Oberlandesgericht/

Kammergericht

Higher Regional CourtTribunal régional supérieur
BundesgerichtshofFederal Court of JusticeCour fédérale de justice
BundesverfassungsgerichtFederal Constitutional CourtCour constitutionnelle fédérale
VerwaltungsgerichtAdministrative CourtTribunal administratif

Oberverwaltungsgericht/

Verwaltungsgerichtshof

Higher Administrative CourtTribunal administratif supérieur
BundesverwaltungsgerichtFederal Administrative CourtCour administrative fédérale
FinanzgerichtFinance CourtTribunal des finances
BundesfinanzhofFederal Finance CourtCour fédérale des finances
ArbeitsgerichtLabour CourtTribunal du travail
LandesarbeitsgerichtHigher Labour CourtTribunal supérieur du travail
BundesarbeitsgerichtFederal Labour CourtCour fédérale du travail
SozialgerichtSocial CourtTribunal du contentieux social
LandessozialgerichtHigher Social CourtTribunal supérieur du contentieux social
BundessozialgerichtFederal Social CourtCour fédérale du contentieux social
BundespatentgerichtFederal Patent CourtCour fédérale des brevets

Quelle: Auswärtiges Amt

Michael Gipperich - Kontaktperson

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